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Sporthochseeschifferschein

Der Sporthochseeschifferschein ersetzte 1994 das alte Sporthochseeschifferzeugnis und den C-Schein des DSV. Beim SHS-Schein gibt es anders als beim SSS-Schein keine praktische Prüfung mehr. Doch es müssen noch einmal Seemeilen nachgewiesen werden: 1000sm als Wachführer nach dem Erwerb des Sportseeschifferscheins, davon mindestens 500sm vor Antritt zur theoretischen Prüfung.

Der Sporthochseeschifferschein wird entsprechend dem SSS-Schein des Bewerbers ausgestellt für

  • Yachten unter Antriebsmaschine und für Yachten unter Segel
  • Yachten unter Antriebsmaschine

Der SHS-Schein gilt für alle Seegewässer weltweit. Als amtlicher Schein enthält er das Internationale Zertifikat der Vereinten Nationen. Der Sporthochseeschifferschein stellt die höchsten Weihen dar, die der DSV und der DMYV vergeben können, und bildet die Krönung unter den Sportschifffahrtspatenten. Der SHS-Schein ist gesetzlich vorgeschrieben für Führer von

  • Traditionsschiffen
  • gewerblich genutzten Sportbooten

Laut §15 der SeeSportbootVO muss der Führer eines gewerbsmäßig genutzten Sportboots (Ausbildung oder ähnliche Sport- und Freizeitzwecke) in küstennahen Seegewässern (jenseits der 12-sm-Zone) oder auf weltweiter Fahrt einen SHS-Schein besitzen.

Der alte C-Schein des DSV und das Sporthochseeschifferzeugnis, die den gleichen Fahrbereich abdecken, sind durch den SHS-Schein bedeutungslos und inzwischen vom DSV abgeschafft worden.

Der SHS-Schein setzt den Besitz des Sportseeschifferscheins voraus. Über die Navigationsverfahren des SSS-Scheins hinausgehend werden Verfahren der astronomischen Schiffsortsbestimmung verlangt. Da die Einführung von GPS die astronomische Navigation aus dem Schiffsalltag verdrängt hat, wird sie nur noch in ihren (leicht erlernbaren) Grundzügen gefordert. Dafür ist die Kenntnis der Grundlagen der Astronomie (ohne Astrophysik) hinzugekommen. Im Rahmen der Navigationsprüfung erfolgt auch eine praktische Prüfung am Sextanten.

Im Schifffahrtsrecht werden zusätzlich zum SSS-Stoff alle Radarplotverfahren, das UN-Seerechtsübereinkommen sowie das Wiener Suchtabkommen behandelt. Der Lernaufwand kann verringert werden, indem die Rechtskundeprüfung für Sportseeschiffer zuletzt und die für Sporthochseeschiffer zuerst

  • möglichst bald danach
  • abgelegt werden.

Im Abschnitt Wetterkunde werden die tropischen Wirbelstürme, die großen Wind- und Stromsysteme, Meereskunde und die meteorologische Navigation ausführlich behandelt.

Voraussetzungen SHS-Schein

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Besitz des Sportseeschifferscheins
  • Nachweis, dass nach dem Erwerb des SSS-Scheins mindestens 1000sm auf Yachten mit der jeweiligen Antriebsart als Wachführer zurückgelegt wurden, davon mindestens 500sm vor der theoretischen Prüfung.

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