Der Sportseeschifferschein wurde 1994 als Nachfolger des Sportseeschifferzeugnisses und des BK-Scheins des DSV eingeführt. Anders als das alte Zeugnis umfasst der SSS-Schein auch eine praktische Prüfung. Wie der SKS-Schein kann der Sportseeschifferschein wahlweise für Yachten unter Antriebsmaschine und für Yachten unter Segel ausgestellt werden, aber auch zusätzliche Befähigungen enthalten, z.B.
- Befähigung zum Führen von Traditionsschiffen
- Befähigung zum Maschinisten von Traditionsschiffen
Wie seine Vorgänger gilt der SSS-Schein auf allen Seegebieten der Nord- und Ostsee, des Ärmelkanals, des Bristolkanals, der Irischen und Schottischen See, des Mittelmeeres und des Schwarzen Meeres sowie weltweit in der 30sm-Zone.
Laut §15 der SeeSportbootVO müssen Sie als Führer eines gewerbsmäßig genutzten Sportboots (Ausbildung oder ähnliche Sport- und Freizeitzwecke) in Küstengewässern einen Sportseeschifferschein besitzen.
Als amtlicher Schein enthält der SSS-Schein das Internationale Zertifikat der Vereinten Nationen. Der BK-Schein des DSV, der einen vergleichbaren Fahrbereich abdeckt, ist durch die Einführung des SSS-Scheins zum rechtlich unwirksamen Erfahrungsnachweis geworden, wie auch die A-, R-, BR- und C-Scheine. Anfang 2003 hat der DSV alle diese Scheine aus seinem Angebot genommen, Prüfungen werden seitdem nicht mehr durchgeführt.
Inhalt und Umfang des BK-Scheins unterscheiden sich erheblich vom SSS-Schein. Nur der Sportseeschifferschein beinhaltet die modernen, umfassenden Inhalte.
Der SSS-Schein baut auf dem Sportküstenschifferschein auf (der aber für die Zulassung zur SSS-Prüfung nicht vorgeschrieben ist). Über den SKS-Schein hinausgehend wird im Wesentlichen der Themenbereich Radar (mit Radarplotten) und das Arbeiten mit Gezeitentafeln (wobei die englischen ATT verwendet werden müssen) verlangt.
Auch die praktische Ausbildung, die während eines ein- bis zweiwöchigen Törns auf einer Segel- oder Motoryacht erfolgt, hat Radar zum Schwerpunkt.
Die gesamte Prüfung (Theorie und Praxis) muss binnen 36 Monaten abgelegt werden. Prüfungsteile, die länger als 36 Monate zurückliegen, verfallen.
Voraussetzungen
- Besitz des Sportbootführerscheins See
- Mindestalter 16 Jahre
- Nachweis, dass auf Yachten insgesamt 1000sm als Wachführer oder dessen Stellvertreter zurückgelegt wurden. Inhaber eines Sportküstenschifferscheins oder eines alten (vor Einführung des SKS-Scheins ausgestellten) BR-Scheins müssen nur 700sm auf Yachten zurückgelegt haben, wobei hier auch die Funktion als Wachführer oder dessen Stellvertreter nicht erforderlich ist.
Eine Zulassung zur theoretischen Prüfung kann bereits erfolgen, wenn Sie entweder Inhaber eines SKS-Scheins oder eines alten (vor Einführung des SKS-Scheins ausgestellten) BR-Scheins sind oder wenn Sie den Nachweis erbringen, dass Sie nach Ausstellung des Sportbootführerscheins See mindestens 500sm als Wachführer oder dessen Stellvertreter zurückgelegt haben.